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ABSCHAFFUNG DER QUOTEN FÜR DIE ERTEILUNG VON ARBEITSERLAUBNISSEN AN KROATISCHE ARBEITNEHMER IN DER SCHWEIZ

20. January 2026.

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Nach dem Beschluss des Schweizer Bundesrates vom 14. Januar 2026 ist der Schweizer Arbeitsmarkt für kroatische Staatsangehörige vollständig geöffnet. Damit wurden auch die vor zwei Jahren eingeführten Quoten für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen aufgehoben, und künftige Beschränkungen sind ausgeschlossen. Kroatische Staatsangehörige genießen nun die gleiche Freizügigkeit, Aufenthalts- und Arbeitsfreiheit wie andere EU-Bürger. Der Beschluss des Bundesrates basiert auf der Tatsache, dass 2025 weniger Arbeitserlaubnisse an kroatische Staatsangehörige erteilt wurden als für die Aktivierung der Schutzklausel geplant.

Die Europäische Union und die Schweiz unterzeichneten 1999 das Abkommen über die Freizügigkeit von Personen (AFPM). Nach dem Beitritt Kroatiens zur EU wurde die Ausdehnung des Abkommens auf Kroatien im Protokoll III vereinbart. Das Abkommen enthielt zudem eine Schutzklausel, die es der Schweiz ermöglicht, im Falle eines starken Anstiegs der Zuwanderung für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inkrafttreten des Protokolls III, d. h. bis zum 31. Dezember 2026, einseitig Quoten für kroatische Arbeitskräfte wieder einzuführen.

Die Schweiz hätte in diesem Jahr erneut Quoten einführen können, doch der Bundesrat beschloss, die Beschränkungen für den Zugang kroatischer Staatsbürger zum Schweizer Arbeitsmarkt vollständig aufzuheben.

Laut Bundesrat stellten kroatische Arbeitskräfte im Jahr 2025 zwei Prozent der gesamten Zuwanderung aus der EU/EFTA dar und sind hauptsächlich in der Industrie, im Gesundheitswesen, im Sozialwesen, im Einzelhandel und im Baugewerbe beschäftigt. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 erteilte die Schweiz 1.701 B-Bewilligungen (Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für eine Beschäftigung von mehr als einem Jahr) und 792 L-Bewilligungen (kurze Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für eine Beschäftigung von bis zu einem Jahr) an kroatische Arbeitskräfte.