Wie erkennt man ein betrügerisches Angebot?
Es gibt Anzeichen, die auf Betrug hindeuten, zum Beispiel:
- die angebotenen Bedingungen liegen weit über dem Üblichen für die gleiche Art von Tätigkeit,
- es gibt Unterschiede zwischen den Kontaktinformationen im Angebot und auf der Webseite des vom Bieter vertretenen Unternehmens,
- die visuelle Identität des Angebots unterscheidet sich von der visuellen Identität des mutmaßlichen Arbeitgebers,
- auf der Webseite des angeblichen Arbeitgebers ist die Ihnen angebotene Stelle nicht ausgeschrieben…
Es gibt Online-Tools, die Ihnen helfen können, einen Betrug zu erkennen. Geben Sie den Namen der Firma und/oder der Person, die sich als Kontakt ausgibt, und das Wort „scam“ (prijevara, Betrug) in die Suchmaschine ein, und prüfen Sie die Treffer. Sie können dazu auch Webseiten verwenden, die sich mit der Entlarvung von Betrügen befassen, z. B. scamwarners.com, scambook.com, callercenter.com.
Wenn Sie sich immer noch nicht sicher sind, ob das Angebot eines ausländischen Arbeitgebers zuverlässig ist, wenden Sie sich an den nächstgelegenen EURES-Berater.
Es kommt häufig vor, dass „Vermittler“ aus Kroatien eine Arbeitsplatzvermittlung im Ausland (in der EU oder außerhalb der EU) anbieten. Solche „Vermittler“ verlangen oft kleinere Geldbeträge, die sie mit der Notwendigkeit rechtfertigen, eine Arbeitserlaubnis, ein ärztliches Attest, eine Versicherung oder ähnliches zu erhalten. Nach Zahlung des angeforderten Betrags meldet sich in den meisten Fällen die Kontaktperson nie wieder. Es ähnelt den Stellenausschreibungen in Bezug auf Ölplattformen, bei der der „Vermittler“ bestenfalls nach der Zahlung eine Liste der Ölgesellschaften in einem bestimmten Gebiet an den Kunden schickt. In der Regel sind Angebote, die Vorauszahlungen einem Kunden erfordern, keine echten Stellenangebote. Bei der Eingabe des Namens des Vermittlers oder der „Agentur“, die der Vermittler vertritt, und der Wörter „prijevara“, „scam“, „fraud“ (Betrug) oder ähnlichem in Internet-Suchmaschinen stößt man oft auf Texte, die von negativen Erfahrungen der zuvor getäuschten Personen berichten.
Nur autorisierte Personen/Wirtschaftssubjekte können legal in einer Beschäftigung vermitteln. Sie können im Gerichtsregister (Sudski registar)überprüfen, ob ein Wirtschaftssubjekt für die beschäftigungsbezogene Tätigkeit registriert ist. Bei Verdacht auf unbefugte Ausübung von Vermittlungstätigkeiten sowie in anderen Fällen von Verstößen gegen Vorschriften im Bereich Arbeit und Beschäftigung ist die Staatliche Inspektion, Arbeitsinspektion (Državni inspektorat, Inspekcija rada) zuständig.
Ich möchte in einem anderen Mitgliedstaat der EU arbeiten. Womit soll ich anfangen?
- Sie können nach Stellenangeboten in EURES-Stellenausschreibungen oder auf dem EURES-Portal
- Sie können ein kostenloses Nutzerkonto auf dem EURES-Portal registrieren und Ihren eigenen Lebenslauf erstellen, um dadurch auf dem europäischen Arbeitsmarkt wettbewerbsfähiger zu werden
- auf dem Portal finden Sie Informationen über die
- – und Arbeitsbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten (diese Informationen sind nur in der Sprache des jeweiligen Mitgliedstaats sowie in englischer, französischer und deutscher Sprache verfügbar).
- wenn Sie Arbeitslosengeld in Kroatien beziehen und sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben, um Arbeit zu suchen, überprüfen Sie bitte die Informationen zur Übertragung (Export) der Leistungen bei Arbeitslosigkeit und teilen Sie Ihrem Arbeitsberater Ihre Absicht mit.
Welche Informationen kann ich von meinem Arbeitgeber anfordern?
- ob es sich um einen Arbeitsvertrag (unselbstständige Erwerbstätigkeit/Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber), eine geschäftliche Zusammenarbeit (selbstständige Erwerbstätigkeit/Situation, in der ein Selbständiger Dienstleistungen erbringt) oder eine sonstige Form der Arbeit handelt;
- Vertragsdauer und die Bedingungen für die Kündigung des Vertrags;
- Betrag des Bruttogehalts und des ungefähren Nettogehalts; erfolgt Gehaltszahlung wöchentlich oder monatlich; Betrag der Überstundenzahlung, der Nachtarbeitszulage und des Zuschlags für Sonn- und Feiertagsarbeit; die vertraglich abgedeckten Versicherungen (Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung), wem obliegt Steuer- und Abgabenzahlung (dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber); Informationen zu Steuersätzen und anderen Abzügen finden Sie auf dem EURES-Portal im Abschnitt Leben und Arbeiten
- arbeits- und arbeitsfreie Tage der Woche, Anzahl der Urlaubstage und Möglichkeit der Jahresurlaubsnutzung
- ob der Arbeitgeber Unterkunft/Verpflegung bereitstellt; wenn ja, unter welchen Bedingungen (ohne oder gegen Vergütung, und zu welchem Betrag)
- ob der Arbeitgeber die Transportkosten von Kroatien in das Bestimmungsland und die täglichen Reisekosten erstattet und in welcher Höhe
- Entfernung vom Arbeitsplatz zur vorgesehenen Unterbringung, sofern eine organisierte Unterbringung vorhanden ist
- Die Übereinstimmung der angebotenen Bedingungen mit den Vorschriften und Gepflogenheiten im Bestimmungsland kann im Bereich Leben und Arbeiten des EURES-Portals überprüft werden
- wenn eine Arbeitserlaubnis erforderlich ist, unter welchen Bedingungen und mit welcher Dokumentation.
Was müssen Sie beachten, bevor Sie die Arbeit aufnehmen?
- vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber ein genaues Ankunftsdatum
- prüfen Sie bei der kroatischen Steuerbehörde (Porezna uprava), wie das Auslandseinkommen zu melden ist (bilaterale Abkommen dienen der Vermeidung der Doppelbesteuerung)
- bereiten Sie die notwendigen Unterlagen vor: beantragen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte, wenn Sie zur Stellensuche in ein anderes Land gehen, und wenn Sie zuvor eine Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber getroffen haben und zur Arbeitsaufnahme ausreisen, informieren Sie sich über das Verfahren zur Abmeldung von der kroatischen Krankenkasse (Hrvatski zavod za zdravstveno osiguranje)
- wenn Sie Kroatien vorübergehend für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr verlassen, aber nicht die Absicht haben, dauerhaft auszuwandern, melden Sie Ihren Wohnsitz (prebivalište) nicht ab; Sie sind aber verpflichtet, die zuständige Polizeidirektion/Polizeiwache (Policijska uprava/policijska postaja) über Ihren vorübergehenden Aufenthalt im Ausland zu informieren.
- notieren Sie die Kontaktinformationen des EURES-Beraters aus dem Bestimmungsland/-region für weitere Fragen oder mögliche Problemen (EURES-Berater sind keine Rechtsberater, können Ihnen aber helfen, indem sie Sie an die entsprechenden Dienste zum Schutz Ihrer Rechte verweisen)
- bei administrativen Schwierigkeiten mit öffentlichen Diensten in anderen Mitgliedstaaten, die die Ihnen zustehenden Rechte als Unionsbürger(-in) einschränken, wenden Sie sich bitte an SOLVIT über das Online-Formular, um Unterstützung zu erhalten
- überprüfen Sie die Informationen zum Bestimmungsland im Abschnitt Leben und Arbeiten des EURES-Portals
Was ist vor der Rückkehr in die Republik Kroatien zu beachten?
- bereiten Sie alle Unterlagen vor, die sich auf das beendete Arbeitsverhältnis beziehen (Vertrag, Kündigungsentscheidung, Gehaltsabrechnungen, Abmeldungen von der Versicherung u. Ä.).
- bitte wenden Sie sich an die nächstgelegene öffentliche Arbeitsverwaltung in dem Mitgliedstaat, in dem Sie gearbeitet haben, und prüfen Sie, ob Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen können (auch Sie unterliegen den Vorschriften für inländische Bürger).
- wenn Sie zuvor in Kroatien gearbeitet haben und Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht geltend gemacht haben, erwähnen Sie dies unbedingt und fügen Sie das PD-U1-Formular bei, wenn Sie es aus Kroatien mitgebracht haben. Der Antrag auf Ausübung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld wird i. d. R. im Land des letzten Arbeitsverhältnisses gestellt. Wenn Sie kein PD-U1-Formular aus Kroatien haben und in Kroatien gearbeitet haben, fordern Sie es über die Adresse U1@hzz.hr an (das Antragsformular finden Sie hier).
- wenn Sie das Arbeitslosengeld aufgrund einer zu kurzen Versicherungszeit nicht in Anspruch nehmen möchten oder dazu nicht berechtigt sind, beantragen Sie von der Arbeitsverwaltung des Arbeitslandes die Ausstellung eines PD-U1 Formulars (das Formular erfasst alle Versicherungszeiten, die in dem Land, das Sie verlassen, absolviert wurden, die bei der Geltendmachung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld in der Republik Kroatien angerechnet werden können)
Wo und wie kann ich mich auf eine Stelle im Ausland bewerben?
Wenn Sie eine Ausschreibung finden, die zu Ihnen passt und für die Sie die Voraussetzungen erfüllen, bewerben Sie sich auf die im Ausschreibungstext angegebene Weise. Am häufigsten werden Bewerbungen per E-Mail an den Arbeitgeber eingereicht, aber manchmal werden Bewerbungen von einem EURES-Berater gesammelt. Es ist wichtig, dass Sie sich auf die erforderliche Weise bewerben, da die Bewerbung in sonstiger Weise oder bei einer anderen Person oder die Überschreitung der Bewerbungsfrist zu einem Ausschluss vom weiteren Auswahlverfahren führen kann.
Um Ihre Chancen zu erhöhen, einen Arbeitsplatz im EU-/EWR-Raum zu finden, haben Sie die Möglichkeit, sich auf dem EURES-Portal zu registrieren und Ihren Lebenslauf dort zu veröffentlichen. Auf diese Weise können Sie sowohl von registrierten Arbeitgebern als auch von EURES-Beratern aus anderen Mitgliedstaaten kontaktiert werden, die mit Bedürfnissen der Arbeitnehmer Ihres Profils vertraut sind.
Wenn Sie in den Aufzeichnungen (Evidenz) des kroatischen Arbeitsamts geführt werden, erwähnen Sie unbedingt Ihr Interesse an eine Beschäftigung im Ausland gegenüber dem Amtsberater, damit er es in Ihr Vermittlungsprofil aufnehmen kann.
Ich habe eine Reihe von Ausschreibungen für Personen meines Berufs gefunden, aber die meisten sind in Sprachen, die ich nicht verstehe. Was soll ich tun?
Die Ausschreibungen werden am häufigsten in einer Sprache veröffentlicht, deren Kenntnis für die Arbeitsaufnahme erforderlich ist, wobei es sich hauptsächlich um die Sprache des Arbeitslandes oder eine andere Sprache handelt, die für die Ausübung der Tätigkeit verwendet wird. Wenn Sie bei Ausschreibungen, die in einer Ihnen unbekannten Sprache veröffentlicht werden, der Meinung sind, dass der Arbeitgeber eine Person berücksichtigen kann, die z. B. Englisch oder eine andere Sprache beherrscht, die Sie kennen, verwenden Sie eines der Übersetzungstools, um sich mit den Einzelheiten der Ausschreibung vertraut zu machen. Wenn Sie Informationen darüber finden, dass auch eine Beschäftigung von Personen möglich ist, die die Sprache des Arbeitslandes nicht beherrschen, sollten Sie unbedingt eine Bewerbung in einer der angeforderten Sprachen einreichen, die Sie verwenden.
Ich will mich neu qualifizieren, damit ich im Ausland arbeiten kann. Bezahlt EURES meine Ausbildungskosten?
Nein, EURES organisiert keine Bildungsaktivitäten und deckt keine Bildungskosten ab. Für Informationen zu den vom kroatischen Arbeitsamt angebotenen Bildungsaktivitäten wenden Sie sich an Ihren Amtsberater und besuchen Sie regelmäßig die Webseite www.hzz.hr, um sich zeitnah über Ihre Optionen zu informieren.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, Sprachunterricht, die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch, einen Umzug oder die Anerkennung von Qualifikationen über das gezielte Programm zur beruflichen Mobilität mitzufinanzieren.
Ich möchte einen Lebenslauf auf dem EURES-Portal erstellen. Soll ich ihn auf Kroatisch oder in einer anderen Sprache erstellen?
Die Entscheidung, in welcher Sprache Sie Ihren Lebenslauf eingeben, liegt bei Ihnen, aber Sie haben sicherlich mehr Chancen, wenn Sie Ihren Lebenslauf in der Sprache Ihres Wunschlandes oder in einer Sprache eingeben, die Sie in der Arbeit verwenden können. Das EURES-Portal bietet die Möglichkeit, einen Lebenslauf in mehreren Sprachen zu veröffentlichen.
Ich bin mir nicht sicher, ob meine Qualifikation in anderen Mitgliedstaaten der EU anerkannt wird. Wie erhalte ich Informationen darüber, ob sie anerkannt wird und ggf. welche Unterlagen für das Anerkennungsverfahren erforderlich sind?
EURES beteiligt sich nicht an den Verfahren zur Anerkennung von Qualifikationen. Aber da dies häufig eine Voraussetzung (oder ein Hindernis) für die Mobilität ist, verweisen wir interessierte Bewerber auf Informationsquellen. Insbesondere Informationen über reglementierte Berufe und Behörden, die für die Anerkennung von Qualifikationen zuständig sind, finden Sie auf der Seite Regulated Professions Database und über die nationalen Kontaktstellen für die Anerkennung von Qualifikationen. Integrierte Informationen über Bildungssysteme und die Anerkennung ausländischer Qualifikationen finden Sie auch auf dem ENIC-NARIC-Portal.
Ich will im Ausland arbeiten. Haben Sie ein Verzeichnis von Arbeitgebern, die ich kontaktieren kann?
Weder in Kroatien noch in anderen Mitgliedstaaten der EU gibt es Verzeichnisse von Arbeitgebern, die Arbeitnehmer kontinuierlich einstellen würden. Wenn sie Arbeitskräfte benötigen, veröffentlichen Arbeitgeber Stellenangebote auf Portalen für die Stellensuche. Personen, die im Ausland arbeiten möchten, sollten regelmäßig Stellensuchportale wie das EURES portal oder die Web-Rubrik EURES-Stellenausschreibungen (EURES oglasi) durchsuchen, sich mit offenen Bewerbungen an Arbeitgeber ihres Interesses wenden oder sich auf dem EURES-Portal registrieren und dort ihren Lebenslauf veröffentlichen, damit die Arbeitgeber mit ihnen Kontakt aufnehmen können.
Ich schicke Ihnen Informationen über mich. Könnten Sie mir mitteilen, wenn eine Stelle für mich frei wird?
In der Regel informieren die EURES-Berater über die Quellen für Stellenausschreibungen, die die potentiellen Bewerber dann selbstständig durchsuchen. Eine Möglichkeit, Ihren Lebenslauf den EURES-Beratern zur Verfügung zu stellen, besteht darin, die Registrierung durchzuführen und den Lebenslauf auf dem EURES-Portal zu veröffentlichen. Es ist wichtig, dass der Lebenslauf gut konzipiert ist und regelmäßig aktualisiert wird, da dies Ihre Chancen erhöht, dass der EURES-Berater oder der registrierte Arbeitgeber Ihren Lebenslauf findet.
Können Sie mir sagen, wo mein Beruf gefragt ist?
Informationen zur Arbeitsmarktsituation in den einzelnen Mitgliedstaaten finden Sie auf dem EURES-Portal im Abschnitt Leben und Arbeiten (wählen Sie das Bestimmungsland und den Menüpunkt Informationen über den Arbeitsmarkt aus: Diese Informationen sind nur in der Sprache des jeweiligen Landes sowie auf Englisch, Französisch und Deutsch verfügbar). In vielen Ländern gibt es keine landesweit gültigen Mangelberufslisten, aber es ist möglich, dass Defizite in bestimmten Gebieten (z. B. aufgrund der dort vorhandenen Industrie) oder zu einer bestimmten Jahreszeit (aufgrund von Saisonarbeitsplätzen) bestehen.
Ich habe keine guten Fremdsprachenkenntnisse, bin aber für alle Tätigkeiten offen, dann spielen Sprachkenntnisse wahrscheinlich keine große Rolle?
Fehlende Sprachkenntnisse sind eines der größten Hindernisse für die Stellensuche im Ausland und für einen guten Arbeitsplatz. Sie sind zugleich der größte Risikofaktor für Betrug, die Aufnahme einer nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit oder einer Beschäftigung mit Arbeitsbedingungen, die nicht den Vorschriften entsprechen. Formal ist zwar in den meisten Berufen, die keiner Zulassung bedürfen (wie bei Ärzten, Architekten usw.), eine Beschäftigung ohne Sprachkenntnisse möglich, in der Praxis sind jedoch fehlende Sprachkenntnisse schon bei der Stellensuche und der Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern hinderlich. Wir empfehlen, vor der Stellensuche zumindest die Grundkenntnisse der Sprache zu erwerben, oder zumindest gründliche Englischkenntnisse, die in einigen Fällen in der Phase der Stellensuche ausreichen können (z. B. im Bereich Informatik, Naturwissenschaften und in der Landwirtschaft in skandinavischen Ländern).
Kann ich nach dem Brexit weiterhin im Vereinigten Königreich leben/arbeiten?
Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union können nach dem 30. Juni 2021 weiterhin im Vereinigten Königreich leben, wenn sie bis zu dem angegebenen Datum den dauerhaften Status, den sogenannten settled status, beantragen. Der dauerhafte Status wird den Personen erteilt, die zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs seit mindestens 5 Jahren im Vereinigten Königreich einen amtlichen Wohnsitz haben. Unterschreitet die Voraufenthaltszeit im Vereinigten Königreich 5 Jahre, so wird dem Antragsteller ein sogenannter pre-settled status gewährt, der nach wie vor das Recht auf Leben, Arbeit und Zugang zu sozialen Rechten gewährleistet. Nach Ablauf der vollen 5 Jahre muss der settled status beantragt werden. Weitere Informationen zu den Erteilungsvoraussetzungen, Verfahren und erforderlichen Unterlagen finden Sie hier bzw. hier. Nutzen Sie die Möglichkeit, rechtzeitig Benachrichtigungen zu bekommen, indem Sie Ihre E-Mail Adresse unter Home Office UK eintragen. Alle Informationen rund um den Brexit finden Sie hier.
Welche Dienstleistungen kann EURES Arbeitgebern anbieten?
Die folgenden Dienstleistungen stehen Arbeitgebern zur Verfügung:
- Bewerbung der (Stellen-)Ausschreibungen auf dem EURES-Portal
- Unter bestimmten Voraussetzungen: gezielte Veröffentlichung auf den Webseiten anderer Arbeitsverwaltungen der EU
- Beratung zur Vorbereitung der Ausschreibungen, um Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Mitgliedstaaten zu gewinnen
- Teilnahme des Arbeitgebers an den Europäischen Jobtagen (European Job Days) in anderen Mitgliedstaaten oder Bekanntmachung des Bedarfs an Arbeitnehmern bei den Europäischen Jobtagen im Namen des Arbeitgebers
- Unterstützung vor, während und nach Online-Jobmessen
- Vorauswahl von Bewerbungen entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitgebers
- Die Möglichkeit, Vorstellungsgespräche in anderen Mitgliedstaaten zu planen
- Bereitstellung von Informationen und Entsendungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Mobilität, der Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Kroatien und der Entsendung von Arbeitnehmern zur Arbeit außerhalb Kroatiens
- Unterstützung bei der Beantragung finanzieller Unterstützung aus gezielten Mobilitätsprogrammen
Ausführliche Informationen zu den verfügbaren Dienstleistungen finden Sie bei den EURES-Büros. (neue Daten erforderlich)
Wie kann ich eine Ausschreibung auf dem EURES-Portal veröffentlichen?
Die Ausschreibungen werden von den EURES-Mitgliederportalen, in vorliegendem Fall vom HZZ-Portal, der Jobbörse (Burza rada), in das EURES-Portal übertragen. Das Verfahren der Veröffentlichung einer Ausschreibung wird hier beschrieben. Wenn Sie die Bewerbung Ihrer Ausschreibung auf dem EURES-Portal möchten, fragen Sie bei der Veröffentlichung einer Ausschreibung danach. Wenn Sie Ratschläge zur Vorbereitung einer Ausschreibung benötigen, damit sie Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedsstaaten der EU anwerben können, wenden Sie sich an Ihr nächstgelegenes EURES-Büro.
Über welche Kanäle kann ich Arbeitnehmer aus der EU erreichen?
- durch die Veröffentlichung von Ausschreibungen auf dem Portal Jobbörse (Burza rada) und durch Hervorhebung von an EURES übertragenen Ausschreibungen
- durch Europäische Online-Jobtage oder Präsenz-Jobmessen in anderen Mitgliedstaaten
- indem Sie sich beim EURES-Portal registrieren und dort die Lebenslaufdatenbank durchsuchen
Wenn Sie Hilfe und Unterstützung bei der Suche nach Arbeitskräften benötigen, wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene EURES-Büro.
Ich stelle eine(n) Arbeitnehmer(in) aus der EU ein. Was muss ich beachten?
Die eingestellte Person wird wahrscheinlich Hilfe bei administrativen Angelegenheiten benötigen. Der Aufenthalt ist spätestens 3 Monate nach der Einreise in Kroatien anzumelden, und die Anmeldung erfolgt bei der nach dem Aufenthaltsort zuständigen Polizeidirektion/Polizeiwache. Vor der Meldung zur Beschäftigung und der Eröffnung eines Bankkontos benötigt ein Angestellter, der zum ersten Mal nach Kroatien kommt, eine Personenkennnummer, OIB (osobni identifikacijski broj, kroatische persönliche Identifikationsnummer). Je nach Titel bzw. Beruf kann er Informationen über die Anerkennung ausländischer Qualifikationen benötigen. Bei reglementierten Berufen ist es notwendig, sich bei der zuständigen Behörde über den Zugang zum Beruf zu informieren. Informationen im Bereich der Besteuerung sollten sowohl von der Steuerbehörde (Porezna uprava) der Republik Kroatien als auch von den Steuerbehörden des Herkunftslandes angefordert werden, wenn der Arbeitnehmer in Kroatien nur vorübergehend ist. Wegen der Beschäftigung in einem anderen Land verliert ein mobiler Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsansprüche (Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung usw.). Um Unterstützung und Leitlinien zu erhalten, kann sich Ihr neuer Angestellte an die EURES-Büros in Kroatien oder, falls noch nicht in Kroatien, an EURES-Berater im Herkunftsland wenden. Nützliche Informationen finden Sie auch auf den folgenden Webseiten:
Benötige ich eine Genehmigung, um meine Arbeitnehmer in einen anderen Mitgliedsstaat der EU zu entsenden?
Die Dienstleistungsfreiheit in der EU wird nicht eingeschränkt, doch sind vor der Entsendung für die zu entsendenden Arbeitnehmer A1-Bescheinigungen einzuholen.
Ich habe vor, mein Geschäft außerhalb Kroatiens auszuweiten. Wie können Sie mir helfen?
EURES deckt den Bereich der Arbeitsmarktmobilität ab, während es in diesem Fall um die Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit geht. Es gibt eine Reihe von Informationsquellen und Diensten, die Ihnen helfen können.
Ich möchte einen Arbeiter aus einem Nicht-EU-Land einstellen. Wie können Sie mir helfen?
Das EURES-Netz unterstützt die Mobilität auf dem europäischen Binnenmarkt. Arbeitnehmer aus Drittstaaten sind verpflichtet, eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis einzuholen. Detaillierte Informationen finden Sie auf den Seiten des Innenministeriums (Ministarstvo unutarnjih poslova).