Die Europäische Arbeitsbehörde (European Labour Authority,ELA) wurde eingerichtet, um die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission dabei zu unterstützen, sicherzustellen, dass die EU-Vorschriften zur Mobilität der Arbeitskräfte und zur Koordinierung der sozialen Sicherheit auf faire, einfache und effiziente Weise umgesetzt werden.
Die Europäische Arbeitsbehörde spielt eine wichtige Rolle bei der Erleichterung und Gewährleistung einer wirksamen Mobilität der Arbeitskräfte in Europa, insbesondere durch EURES-Aktivitäten.
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer und die Dienstleistungsfreiheit sind Säulen der Europäischen Union und gehören zu den wichtigsten Errungenschaften der EU-Integration. Sie bieten Arbeitnehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, in dem gesamten EU/EWR-Raum Arbeit zu suchen und Dienstleistungen anzubieten.
Um sicherzustellen, dass das Grundrecht auf Freizügigkeit in der Praxis funktioniert und eine transparente Mobilität von Einzelpersonen und Arbeitgebern darstellt, gibt es Verordnungen und Regelungen, die einzuhalten sind.
Deren wirksame Umsetzung in den Mitgliedstaaten erfordert eine strukturierte Zusammenarbeit und einen Informationsaustausch zwischen den zuständigen nationalen Behörden sowie die Durchführung gemeinsamer Aktivitäten wie gemeinsame Arbeitsaufsichtsbehörden oder die Schulung des nationalen Personals zu den Regeln der grenzüberschreitenden Mobilität.
Die Europäische Arbeitsbehörde (ELA) wurde im Juli 2019 gegründet und seit September 2021 hat sie ihren ständigen Sitz in Bratislava, Slowakei.