Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer auf dem gemeinsamen europäischen Markt eröffnet neue Möglichkeiten für die Suche nach Arbeitnehmern mit den erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten. EURES kann Ihnen dabei helfen, Hindernisse für die Arbeitsmobilität und die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten zu beseitigen.
Auskunft und Beratung
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer beinhaltet die Möglichkeit der Beschäftigung der Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedstaaten, ohne die Verpflichtung eine Arbeitserlaubnis einzuholen. Wir können ausländischen Unternehmen, die an der Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit in Kroatien interessiert sind, helfen, indem wir sie auf Informationsquellen über die Möglichkeiten für Unternehmensgründungen, Existenzgründungen und finanzielle Anreize für Investoren in der Republik Kroatien verweisen. Wir stellen Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Kroatien und über die Vorschriften im Bereich der Beschäftigung bereit.
Veröffentlichung von Stellenangeboten über das EURES-Portal
Gemäß der Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 (EURES Verordnung) sind die auf dem Jobbörsen-Portal des kroatischen Arbeitsamts veröffentlichen Stellenangebote auf dem EURES-Portal verfügbar. Wenn Sie Ihren Bedarf an Arbeitskräften auf dem nationalen Markt nicht decken können und möchten, dass Ihre Ausschreibung für die Nutzer des EURES-Portals sichtbar ist, beraten wir Sie bei der Stellenbeschreibung, damit Ihre Ausschreibung Bewerber mit dem entsprechenden Profil anzieht.
Wenn Sie Arbeitnehmer aus einem bestimmten Arbeitsmarkt benötigen (z. B. wenn die Art der Arbeit Muttersprachler erfordert), bitten wir um Unterstützung bei der Förderung Ihres Stellenangebots im gewünschten Staat über das EURES-Netz.
Auf Antrag und mit Unterstützung von EURES aus einem anderen Mitgliedstaat können Ausschreibungen ausländischer Arbeitgeber auf der Webseite des kroatischen Arbeitsamtes veröffentlicht werden. Interessierte Arbeitgeber aus anderen Mitgliedstaaten der EU wenden sich an EURES-Berater in ihren Herkunftsländern.
Organisation der Auswahl der Bewerber für eine Beschäftigung
In Absprache mit Ihnen und in Zusammenarbeit mit EURES eines anderen Mitgliedsstaats werden wir für Sie eine Vorauswahl von Bewerbungen aus dem Ausland treffen. Auf Ihren Wunsch und nach Möglichkeit unterstützen wir die Organisation von Vorstellungsgesprächen mit Bewerbern in deren Herkunftsland.
Teilnahme an Jobmessen in Kroatien und im Ausland
Mit Unterstützung von EURES können Sie an den Europäischen Job-Tagen in Kroatien oder anderen Mitgliedstaaten sowie online teilnehmen. Auf Ihre Anfrage und in Ihrem Auftrag werden wir Ihre Bedürfnisse an Arbeitskräften und Beschäftigungsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen auf Messen in anderen Ländern oder Online-Jobmessen (European Online Job Days) vorstellen.
Finanzielle Unterstützung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus anderen Mitgliedstaaten
Bewerber für Ihre Arbeitsstellen aus anderen Mitgliedstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen Finanzmittel für die Anreise zu einem Vorstellungsgespräch in Ihrem Unternehmen, für eine Neuansiedlung, Sprachkurse und die Anerkennung von Qualifikationen erhalten. Arbeitgeber aus der Kategorie der kleinen und mittleren Unternehmen können finanzielle Unterstützung beantragen, die einen Teil der Ausbildungskosten abdeckt und neuen Arbeitnehmern, Wissenschaftlern oder Auszubildenden hilft, sich in einem neuen Umfeld zurechtzufinden.
Weitere Informationen über die verfügbaren Zuschüsse finden Sie hier, und für Hilfe und Beratung bei der Antragstellung wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene EURES Büro.