Gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/589 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2016 über ein Europäisches Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES), den Zugang von Arbeitnehmern zu mobilitätsfördernden Diensten und die weitere Integration der Arbeitsmärkte und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 492/2011 und (EU) Nr. 1296/2013 und gemäß dem Beschluss zur Einrichtung eines Systems für die Aufnahme von Mitgliedern und Partnern in das nationale EURES-Netz (Klasse: 023-01/18-01/01, Protokollnummer: 344-70/1-18-83) vom 10. Mai 2018 und dem Beschluss über Änderungen und Ergänzungen der Kriterien innerhalb des Systems für die Aufnahme von Mitgliedern und Partnern in das nationale EURES-Netz (Klasse: 100-01/18-01/150, Protokollnummer: 344-48/1-21-10) gibt das kroatische Arbeitsamt als Träger der Tätigkeiten des nationalen EURES-Koordinierungsbüros Folgendes bekannt:
Öffentliche Aufforderung
zur Aufnahme von Mitgliedern und Partnern in das nationale EURES-Netz
I
EURES (EURopean Employment Services) ist ein Netz für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz, das vom Europäischen Koordinierungsbüro für EURES koordiniert wird. Es wurde 1993 gegründet und im Jahre 1994 als Instrument zur Verbesserung der Mobilität, nämlich der räumlichen und beruflichen Mobilität der Arbeitskräfte auf dem europäischen Arbeitsmarkt, ins Leben gerufen. Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist die Grundfreiheit der Unionsbürger und eine der Säulen des Binnenmarkts, wie sie in Artikel 45 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verankert ist.
II
Gegenstand der öffentlichen Aufforderung ist der Ausbau des nationalen EURES-Netzes, um die Effizienz, Komplementarität und Qualität bei der Erbringung der Arbeitsplatzvermittlungs- und verwandten Dienste für mobile Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erhöhen.
III
Natürliche und juristische Personen, Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen, die rechtmäßig in der Republik Kroatien Tätigkeit ausüben und die vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen, können sich auf die öffentliche Ausschreibung bewerben.
IV
Organisationen-Bewerber können entweder als Mitglieder oder als Partner Teil des EURES-Netzes werden.
V
Zu EURES-Mitgliedern können ordnungsgemäß registrierte Arbeitsplatzvermittler ernannt werden, die beim für die Arbeit zuständigen Ministerium eingetragen sind und zum Zeitpunkt der Antragsstellung seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien eine aufgeführte Tätigkeit im Sinne der Richtlinie über Ausübung der beschäftigungsbezogenen Tätigkeiten (Pravilnik o obavljanju djelatnosti u svezi sa zapošljavanjem, NN 28/19) ausüben sowie in der Lage sind, alle Aufgaben eines EURES-Mitglieds zu erfüllen, die in Artikel 12 Absatz 2 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2016/589 vorgeschrieben sind:
- Leistung eines Beitrags zum Pool der Stellenangebote gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a;
- Leistung eines Beitrags zum Pool der Stellengesuche und Lebensläufe gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b;
- Erbringung von Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemäß den Artikeln 23 und 24, Artikel 25 Absatz 1, Artikel 26 und gegebenenfalls Artikel 27,
und die sich verpflichten, alle in der Verordnung (EU) 2016/589 festgelegten Pflichten der EURES-Mitglieder zu erfüllen.
VI
Zu EURES-Partnern können juristische und natürliche Personen, Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen ernannt werden, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig eine eingetragene Tätigkeit in der Republik Kroatien ausüben. Auf Bewerber um Zulassung zum Status von EURES-Partnern, die beschäftigungsbezogene Tätigkeiten ausüben, wird das Tätigkeitsausübungskriterium gemäß der Richtlinie über die Ausübung beschäftigungsbezogener Tätigkeiten (NN 28/19) angewandt. Sie müssen auch ordnungsgemäß begründen, dass sie aufgrund der Größe ihrer Organisation, ihrer finanziellen Mittel, der Art der üblicherweise erbrachten Dienstleistungen oder Organisationsstruktur mindestens eine und höchstens zwei der in Artikel 12 Absatz 2 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 589/2016 niedergelegten Verpflichtungen erfüllen können:
- Leistung eines Beitrags zum Pool der Stellenangebote gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe a;
- Leistung eines Beitrags zum Pool der Stellengesuche und Lebensläufe gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe b;
- Erbringung von Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemäß den Artikeln 23 und 24, Artikel 25 Absatz 1, Artikel 26 und gegebenenfalls Artikel 27,
und die sich verpflichten, alle in der Verordnung (EU) 2016/589 festgelegten Pflichten der EURES-Partner zu erfüllen.
Alle Bewerber müssen unabhängig davon, ob sie sich als Mitglieder oder Partner bewerben, folgende Voraussetzungen erfüllen:
- zum Zeitpunkt der Bewerbung bestehen keine Schulden im Zusammenhang mit öffentlichen Abgaben;
- gegen die natürliche oder juristische Person bzw. die verantwortlichen Personen ist kein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Vorschriften im Bereich der Arbeit, der Beschäftigung oder der Ausübung der eingetragenen Tätigkeit eingeleitet worden bzw. kein Strafverfahren anhängig;
- die Organisation oder verantwortliche Person wurde in den zwei Jahren vor der Einreichung der Bewerbung weder für Ordnungswidrigkeiten noch für Straftaten in o. g. Bereichen bestraft.
VII
Ein vollständiger Antrag muss Folgendes enthalten:
- Kopie des Registrierungsnachweises
- Bescheinigung über Schuldensaldo bei der Steuerbehörde, nicht älter als 30 Tage (als elektronische Aufzeichnung über das einheitliche Portal der Steuerbehörde – ePorezne abrufbar)
- Ausgefülltes Formular mit Erklärungen:
- unter strafrechtlicher und materieller Haftung der vertretungsberechtigten Personen zur Erfüllung der in Punkt III genannten Bedingungen über Verstöße gegen Vorschriften im Bereich der Arbeit, Beschäftigung oder Ausübung einer registrierten Tätigkeit
- Für Mitglieder: Erklärung der vertretungsberechtigten Person des Bewerbers, dass sich die Organisation verpflichtet, alle EURES-Dienstleistungen i. S. d. Artikels 12 Absatz 2 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2016/589 zu erbringen
- Für Partner: Erklärung der vertretungsberechtigten Person des Bewerbers, dass sich die Organisation verpflichtet, höchstens zwei der EURES-Dienstleistungen i. S. d. Artikels 12 Absatz 2 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2016/589 zu erbringen
VIII
Die öffentliche Aufforderung wurde auf der Webseite des kroatischen Arbeitsamts und des Ministeriums für Arbeit, Rentensystem, Familie und Sozialpolitik veröffentlicht. Die Bewerbungsformulare sind auf der Webseite des kroatischen Arbeitsamts abrufbar: Formular 1. (Bewerbung um Mitgliedsstatus), Formular 2. (Bewerbung um Partnerstatus). Bewerber müssen die Aufnahme-, Überwachungs- und Widerrufskriterien durchlesen, bevor sie sich bewerben. Mit der Einreichung der Bewerbung erklärt der Bewerber, dass er mit den Kriterien vertraut ist.
Die Bewerbungen sind in elektronischer Form (PDF-Format) per E-Mail NKU-EURES@hzz.hr einzureichen. Als Betreff der E-Mail ist Bewerbung für Öffentliche Aufforderung zur Aufnahme von Mitgliedern und Partnern in das nationale EURES-Netz (Prijava na Javni poziv za prihvat članova u nacionalnu mrežu EURES) anzugeben.
IX
Die Entscheidungsfrist beträgt 30 Tage ab Eingang eines vollständigen Antrags. Die Entscheidung wird den Bewerbern schriftlich an die in der Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Über den Widerspruch gegen die Entscheidung, die Bewerbung abzulehnen, entscheidet eine vom Direktor des kroatischen Arbeitsamts ernannte Fachkommission.
X
Weitere Informationen und Klarstellungen können über die E-Mail-Adresse NKU-EURES@hzz.hr angefordert werden.
EURES - Mitglied in Kroatien
EURES-Partner in Kroatien
Die öffentliche Aufforderung enthält Informationen über die Rahmenbedingungen und die Art der Bewerbung sowie Kontakte, bei denen zusätzliche Informationen abgerufen werden können.
In dem Dokument werden die Kriterien für den Netzzugang, die Überwachung und den Widerruf, das Verfahren zum Einreichen von Widersprüchen und die Rollen innerhalb des Systems dargelegt.
In diesem Dokument werden die EURES-Ausschreibungsbedingungen zum Lebenslaufdatenstandard ausführlich beschrieben. Dabei handelt es sich um das Format, das für den Austausch von Lebensläufen zwischen nationalen Partnern und dem EURES-Zentralsystem verwendet wird. Dieses Dokument definiert die zu verwendende Struktur und Codelisten sowie die für jedes Element geltenden Regeln.
In diesem Dokument werden die EURES-Ausschreibungsbedingungen zum Stellenausschreibungsdatenstandard ausführlich beschrieben. Dabei handelt es sich um das Format, das für den Austausch von Stellenausschreibungen zwischen nationalen Partnern und dem EURES-Zentralsystem verwendet wird. Dieses Dokument definiert die zu verwendende Struktur und Codelisten sowie die für jedes Element geltenden Regeln.